-> Podologische Behandlungen
(Privatpatient oder Selbstzahler)
-> Podologische Risikopatientenbetreuung
-> Präventionsbehandlungen für den gesunden Fuß
-> Behandlung und Beratung von Nagelbeschwerden
- Hilfe bei veränderten, eingerollten und verdickten Nagelplatten
- Beratung und Behandlung bei Mykosen
- Nagelkorrektur mit div. Hilfsmitteln:
Tamponaden, Protektoren, Spangen
-> Behandlung und Beratung bei Hautbeschwerden
- Abtragung von Hyperkeratose, Rhagaden, Kallus
- Behandeln und entfernen von Clavi und Verrucae
-> Nagelprothetik, Orthosen, Druck- & Reibungsschutz
-> Beratung bei Fußbeschwerden, Schuhwerk, Einlagen
und Socken.
-> Allgemeine Pflegetipps und Behandlungen im
Rahmen des sektoralen Heilpraktiker für Podologie.
Als podologische Behandlung wird die Vereinigung verschiedener Teilleistungen der Podologie bezeichnet, welche derzeit in der Form überwiegend bei Diabetes erkrankter Menschen Anwendung findet. Die podologische Behandlung umfasst folgende Teilleistungen:
Seit dem 01.07.2020 können nicht nur Diabetiker eine medizinische Fußpflege in Form der podologischen Komplexbehandlung auf Verordnung bekommen. Patienten mit besonderen Krankheitsbildern können ebenfalls die Annehmlichkeit einer auf Kosten der Krankenkasse bei Vorlage einer entsprechenden Verordnung kommen.
Dies bedeutet für Sie:
Die podologischen Behandlung erweitert sich ab jetzt ebenso auf Fußschädigungen, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind.
Nun dürfen wir genauso Patienten behandeln, wo eine Neuropathie diagnostiziert und entsprechend eine Heilmittelverordnung für die podologische Behandlung von ihrem Arzt verordnet wurde.
Diese podologischen Maßnahmen dürfen künftig von allen Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden, bei denen nachweislich eine Sensibilitätsstörungen des Fußes besteht, vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom.
Im Einzelnen bedeutet dies Schädigung als Folge:
Folglich:
Nun kann ich auch Patienten mit entsprechend diagnostizierter Neuropathie -aber ohne Diabeteserkrankung- die Leistung der podologischen Behandlung empfehlen. Und dies bei vollständige Kostenübernahme seitens der Krankenkassen.
Sektorale Heilpraktikerin für Podologie
Neben der podologischen Behandlungen biete ich Ihnen als sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie einen zusätzlichen medizinischen Behandlungsweg an. Diese zeigt verschiedene Überschneidungen zur den herkömmlichen podologischen Komplexbehandlungen auf und ist in dem Bereich der Heilpraktik anzusehen.
In Folge dieser Zusatzausbildung kann ich nun dem Gebiet der Podologie heilpraktisch für Sie tätig werden und bin in der Lage, eigenständig ein Privatrezept für die Podologie-Therapie ausstellen. Dies erlaubt Ihnen ohne ärztliche Verordnung eine Behandlung bei mir, sofern Sie Beschwerden mit Ihrem Bewegungsapparat (Fuß) haben. Der sektorale Heilpraktiker für Podologie ist hierbei befugt, eigene Anamnesen und Diagnosen vorzunehmen, sowie die Therapieform aufzustellen und die Behandlungen durchzuführen. Die Leistung der vorgeschlagenen Behandlungstherapie dürfen dann auch weitere Podologen leisten.
Die Kosten der Behandlungen können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen von Ihrer Krankenversicherung begleichen lassen. Dies bestehe sowohl für gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung, sowie privat versicherten Patienten mit oder ohne Beihilfe.
Sie möchten diese Leistung des sektoralen Heilpraktikers in Anspruch nehmen? So geht es:
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