Die Podologie-Praxis

Seit September 1999 führe ich diese Praxis, die sich im Laufe der Zeit, zum Wohl der Patienten, stetig entwickelte und änderte.

 

 

Das Team stellt sich vor

Yvonne Rüffer

Persönliche Daten:

Geburtstag: 25 November 1975

Geburtsort: Bad Oeynhausen

 

1992 - 1995   Ausbildung mit Abschluss zur Arzthelferin

1995 - 1998  Tätig als Arzthelferin in einer Kinderarztpraxis 

1998 - 1999   Schulung in Nageldesign

1999 - 1999   Schulung in Fußpflege

Seit September 1999 selbstständig

2001 - 2008   Fußpflegevertretung im HDZ Bad Oeynhausen

Seit Juli 2008 Ausbildung zur Podologin in der Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf

Seit April 2011 tätig als staatlich geprüfte Podologin

Seit April 2019 habe ich die Erlaubnis mich Heilpraktikerin für Podologie zu führen

 

Ruth Rüffer

Persönliche Daten:

Geburtstag: 14. Februar 1955 

Geburtsort: Schnathorst

Seit 2016 Hygienefachkraft der Praxis

 

Gosia Trzesniewska

Persönliche Daten:

Geburtstag: 15. Februar 1990 

Geburtsort: Kolno - Polen

Seit 2016 in Deutschland lebend

Seit 2019 Praxisassistentin

 

Berufsbilder

Podologie

Podologie leitet sich vom griechischen podos für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“ ab: er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Das seit 2002 erscheinende Podologengesetz (PodG), regelt eine bundeseinheitliche staatlich geprüfte Ausbildung zur Podologie und definiert ihn als medizinischen Fachberuf und nichtärztlichen Heilberuf. Der Ausbildungsinhalte in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologie (PodAPrV) ist strickt geregelt. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche 2-jährige schulische Ausbildung an Berufsfachschulen mit Praktikum.

Die Berufsbezeichnung "Podologin (medizinische Fußpflegerin) / Podologe (medizinischer Fußpfleger)" ist somit gesetzlich geschützt. Das Podologengesetz im Wortlaut finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Somit sind sie therapeutisch tätig und unterscheiden sich erheblich vom Tätigkeitsfeld der kosmetischen Fußpflege. Dieser darf nur am gesunden Fuß arbeiten. Patienten mit krankhaften Veränderungen oder Symptomen von Erkrankungen am Fuß dürfen daher vom Podologen behandelt werden.

Die Maßnahmen in der Podologie sind vielfältig und ergeben sich u.a. aus den Gebieten der Diabetologie, Dermatologie und Orthopädie. Die podologischen Behandlungen umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.

Spezielle Behandlungsmethoden sind zum Beispiel Nagelprothetik, Nagelspangenbehandlungen und die Herstellung dauerhafter Druckentlastungen. Besonders die Behandlung des diabetischen Fußes, die Versorgung am Risikofuß und das fundierte Fachwissen erfordert eine permanente Weiterbildung, um dauerhaft den Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. 

 

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie

Im April 2019 bekam ich vom Gesundheitsamt, nach entsprechender Ausbildung und Prüfung, die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung ,,sektorale Heilpraktikerin für Podologie“.

Diese Ausbildung heilkundiger Tätigkeiten ist Personen mit Erlaubnis nach §1 HPG gestattet. Nun ist mir erlaubt, selbstständig Diagnosen im Bereich Podologie zu stellen. Diese darf ich nun behandeln und entsprechende Therapieformen wählen. Sollten Sie eine Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse über Heilpraktiker Leistungen abgeschlossen haben, klären Sie den Abrechnungsverlauf. Sie erhalten dann eine entsprechende Rechnung mit Zahlungsbestätigung.

 

Verordnungen

Die podologische Therapie ist auf einer Heilmittelverordung verschreibungsfähig, sofern ein diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie im Stadium Wagner 0 vorliegt. Seit dem 01.07.2020 nun aber auch, wenn eine Schädigung als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms seitens des behandelnden Arztes festgestellt wurde.

Meine Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V von allen Krankenkassen als podologische Praxis zugelassen. Somit können sowohl Diabetiker, aber auch Patienten mit einer festgestellten sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms, die ein Rezept zur podologischen Komplexbehandlung erhalten, in meiner Praxis auf Basis einer Heilmittelverordnung 13 behandeln lassen. Die Behandlungskosten werden im Anschluss direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Die Praxis in Bildern

Hier sehen Sie einige Fotos von meinen Räumlichkeiten:

Hygiene

Im Allgemeinen bedeutet Hygiene Sauberkeit.

In der Medizin dient die Hygiene zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten. In der Fußpflege, oder besser der Fußhygiene, umfasst die Hygiene alle Maßnahmen zur Erhaltung der Fußgesundheit und Verhütung von Fußkrankheiten.

Die Fußhygiene sorgt, auch in Zusammenarbeit mit dem Arzt, für die Verhütung und Bekämpfung von Pilzen, krankhaften Bakterien, Viren und übertragbare Krankheiten.

In meiner Praxis werden die hygienischen Standards nach dem Robert Koch Institut, Gesundheitsamt und Krankenkassenvorgaben eingehalten und umgesetzt. Jeder Patient wird mit einem desinfizierten und sterilisierten Bestecksatz behandelt, um Keime, Vieren und Pilzerreger nicht zu übertragen.

 

Bei mir durchlaufen die kontaminierten Instrumente folgenden Aufbereitungsprozess:

Die gebrauchten Instrumente und Fräser werden bei mir chemisch in unserem FARO Thermodesinfektor Podotherm gereinigt, desinfiziert und getrocknet. 

Im Anschluss werden diese einer optischen Kontrolle unterzogen, um defekte oder rostige Instrumente auszusortieren.

Nun können diese Instrumente und Fräser in Sterilisationsfolien mit einem Spezialgerät eingeschweißt werden.

Erst jetzt kommen sie in den Autoklav von FARO für ein programmiertes Verfahren zur Sterilisation. Bei 134 Grad Celsius und mit gesättigtem Wasserdampf von 121 bar sind die Instrumente nun sterilisiert und absolut keimfrei. 

So verpackt dürfen die Instrumente maximal ein sechs Monate trocken und luftdicht gelagert werden.

Dieser komplette Vorgang wird digital dokumentiert und jährlich von externer Stelle im Rahmen des Medizinproduktegesetzes im Validierungsverfahren geprüft.

Ebenso, werden unser Tun und der Ablauf bei der jährlichen Überprüfung kontrolliert. Bestehende Verordnungen besagen, dass dies nur zertifizierte Unternehmen überprüfen darf.

Ihr Recht als Patient ist es, sich die Untersuchungsergebnisse jederzeit von Ihrem Behandler zeigen zu lassen.

 

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